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Original file line number | Diff line number | Diff line change |
---|---|---|
@@ -0,0 +1,119 @@ | ||
#import "@preview/delegis:0.3.0": * | ||
|
||
#show: delegis.with( | ||
// Metadata | ||
title: "Vereinsordnung zu Vertrauenspersonen des WüSpace e. V.", | ||
abbreviation: "CareVO", | ||
resolution: "4. Beschluss der Mitgliederversammlung vom 03.07.2024, 2024/MV-4", | ||
in-effect: "03.07.2024", | ||
draft: false, | ||
// Template | ||
logo: image("wuespace.svg", alt: "WüSpace e. V."), | ||
) | ||
|
||
/// Usage | ||
// | ||
// "§ 123abc Section title" for a section "§ 123abc" with the title "Section title" | ||
// "#section[§ 123abc][Section title]" for the same section | ||
// "#s~" for sentence numbers in multi-sentence paragraphs | ||
// (normal Typst headings) such as "= ABC" for grouping sections together | ||
// | ||
/// | ||
|
||
#unnumbered(level: 1, outlined: false)[Vorbemerkung] | ||
|
||
Fußnoten dienen als redaktionelle Anmerkungen oder Interpretationshilfen und sind nicht selbst Teil der Beschlussfassung. | ||
|
||
#v(2em) | ||
|
||
#outline() | ||
|
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= Allgemeiner Teil | ||
|
||
§ 1 Offenheit und Toleranz | ||
|
||
WüSpace heißt alle Menschen willkommen und toleriert keine Form gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit. | ||
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||
§ 2 Vertrauenspersonen | ||
|
||
Zur Sicherstellung einer offenen Kultur gibt es Vertrauenspersonen. | ||
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||
= Aufgaben und Mittel | ||
|
||
§ 3 Aufgaben der Vertrauenspersonen | ||
|
||
(1) | ||
#s~Die Vertrauenspersonen fungieren beratend gegenüber dem Vorstandes und als vorstandsunabhängige Ansprechpersonen für die Vereinsmitglieder. | ||
#s~Die Vertrauenspersonen setzen sich darüber hinaus aktiv ein für | ||
+ ein gutes Vereinsklima, | ||
+ Diversität, | ||
+ Inklusivität und | ||
+ Gleichberechtigung. | ||
|
||
(2) | ||
Die Vertrauenspersonen bieten keine | ||
+ Therapie, | ||
+ Diagnosen oder | ||
+ offizielle Schreiben an. #footnote[ | ||
In diesen Fällen sollen die Vertrauenspersonen an die zuständigen Stellen weiterleiten. | ||
] | ||
|
||
§ 4 Ansprechstelle für Mitglieder | ||
|
||
(1) | ||
Als vorstandsunabhängige Ansprechstelle für die Vereinsmitglieder fungieren die Vertrauenspersonen insbesondere bei: | ||
+ Überarbeitung; | ||
+ Vorschlägen für mehr Inklusivitaet im Verein; | ||
+ Sorgen; | ||
+ Gesprächsbedarf; | ||
+ zwischenmenschlichen Problemen, wie zum Beispiel | ||
+ Mobbing und | ||
+ Streit. #footnote[ | ||
Die Vertrauenspersonen sollen als neutrale Vermittler*innen agieren. | ||
] | ||
|
||
(2) | ||
#s~Die beauftragten Personen werden in den Vereinsraeumen sowie im Online-Wiki vereinsöffentlich sichtbar bekanntgegeben, damit sie im Problemfall kontaktiert werden können, ohne den Umweg über andere Personen zu nehmen. | ||
#s~Die Vertrauenspersonen bemühen sich, aktiv am Vereinsleben teilzunehmen, um Präsenz zu zeigen. | ||
|
||
(3) | ||
#s~Informationen, die einer Vertrauensperson im Vertrauen mitgeteilt wurden, dürfen nur nach explizitem Einverständnis der betroffenen Person weitergegeben werden. | ||
#s~Hiervon kann in begründeten Einzelfällen abgewichen werden, falls davon auszugehen ist, dass dem Verein oder seinen Mitgliedern anderenfalls rechtliche oder gesundheitliche Risiken drohen. | ||
|
||
(4) | ||
Kommen die Vertrauenspersonen an ihre fachlichen oder persönlichen Grenzen, so bemühen sie sich, die betroffenen Personen an die zuständigen Stellen weiterzuleiten. | ||
|
||
§ 5 Aktives Engagement | ||
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Die Vertrauenspersonen bemühen sich aktiv, das Vereinsklima positiv zu beeinflussen und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und Ausgrenzung vorzubeugen. | ||
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§ 6 Beratung des Vorstands | ||
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||
Die Vertrauenspersonen beraten den Vorstand in den unter ihre Zuständigkeit fallenden Themen. | ||
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= Amtszeit | ||
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§ 7 Amtszeit der Vertrauenspersonen | ||
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(1) | ||
Die Vertrauenspersonen werden durch Beschluss des Vorstands oder der Mitgliederversammlung mit sofortiger Wirkung ernannt. | ||
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(2) | ||
Voraussetzung ist die aktive Vereinsmitgliedschaft und eine formlose Versicherung, nach bestem Wissen und Gewissen den Vorgaben entsprechend zu arbeiten. | ||
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(3) | ||
#s~Die Amtszeit endet mit Erklärung des Rücktritts gegenüber des Vorstands oder auf Beschluss der Mitgliederversammlung oder des Vorstands. | ||
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||
§ 8 Bericht an die Mitgliederversammlung | ||
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(1) | ||
Die Vertrauenspersonen erstatten der Mitgliederversammlung über ihre Arbeit Bericht. | ||
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(2) | ||
Die Geheimhaltungsverpflichtungen gemäß §~4 Absatz 3 bleiben von der Berichtspflicht unberührt. | ||
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= Schlussbestimmungen | ||
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§ 9 Inkrafttreten | ||
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||
Diese Vereinsordnung tritt mit Beschluss der Mitgliederversammlung zum 03.07.2024 in Kraft und ergänzt die Satzung gemäß §~37 der Satzung. |