diff --git a/Solar/SSG.md b/Solar/SSG.md index b7ae9eef19e54..c88bf37dfa43f 100644 --- a/Solar/SSG.md +++ b/Solar/SSG.md @@ -116,7 +116,7 @@ wenn sie [maximal 600 W in die Steckdose einspeisen]( https://solarblitz.blogspot.com/2019/08/zulassigkeit-von-balkonkraftwerken-plug.html). Dies gilt bislang für Deutschland und die Schweiz; in Österreich gilt nach einer allgemeineren EU-Regel für die vereinfachte Nutzung eine Obergrenze von 800 W. -Seit Anfang 2023 [empfiehlt selbst der VDE]( +Anfang 2023 [empfahl selbst der VDE]( https://www.vde.com/de/presse/pressemitteilungen/2023-01-11-mini-pv), sich in Abweichung zur bislang geltenden technischen Norm VDE-AR-N 4105 künftig auch in Deutschland an der „Bagatellgrenze bis 800 W“ zu orientieren.\ @@ -130,15 +130,33 @@ Die Erhöhung der Obergrenze in Deutschland, wobei der [VDE federführend ist]( https://www.dke.de/de/arbeitsfelder/energy/news/produktnorm-fuer-steckerfertige-pv-anlagen), wird [sich noch hinziehen](https://youtu.be/gi36KzH5VhA), nach Informationen der DGS noch bis mindestens Sommer 2024, wahrscheinlich eher Herbst 2024. - -In Deutschland sind PV-Anlagen anmeldepflichtig, wenn sie ins externe Netz -einspeisen können. +Immerhin hat der [VDE am 16.05.2024 klargestellt]( +https://www.golem.de/news/balkonkraftwerke-vde-erklaert-einspeisung-von-800-watt-fuer-zulaessig-2405-185194.html), +dass er die 800 W bereits als zulässig sieht. Die sicherheitstechnischen +Bedingungen zur Zulassung von Schukosteckern sind allerdings noch nicht geklärt. + +[Am 16.05.2024]( +https://www.pv-magazine.de/2024/05/15/im-bundesgesetzblatt-veroeffentlicht-aenderungen-aus-dem-solarpaket-1-treten-in-kraft/) +wurden die Änderungen des „Solarpakets 1“ zum EEG rechtsgültig. +Das brachte folgende Klarstellungen und Verbesserungen: +* Steckersolargeräte können bis 2 kWp DC-Leistung und 800 W AC-Leistung haben. +* Keine Zustimmung des Netzbetreibers erforderlich (§ 8 Abs. 5a EEG 2023neu). +* Nur Meldung im Marktstammdatenregister erforderlich (§ 8 Abs. 5a EEG 2023neu). +* Technische Vorgaben (Ist-Einspeiseabrufung, Regelbarkeit) + müssen nicht eingehalten werden (§ 9 (1) Abs. 1 Satz 1 EEG 2023neu). +* Im Gebäude keinerlei rechtliche Verklammerung mit anderen Anlagen und SSGs. +* Eingespeister Solarstrom wird nicht vergütet (unentgeltliche Abnahme). +* Aalte, sogar rückwärts drehende Zähler sind + bis zum Einbau eines digitalen Zählers erlaubt (§ 10a EEG 2023neu). + +In Deutschland sind alle PV-Anlagen anmeldepflichtig, +die ins externe Netz einspeisen können. Für Steckersolargeräte ist der Aufwand der Online-Registrierung im [Marktstammdatenregister (MaStR)](https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR) der Bundesnetzagentur gering. -Eigentlich sollte ab Anfang 2024 die ihre zusätzliche Anmeldung beim + Nach einem [Artikel im pv magazine von 2022]( https://www.pv-magazine.de/2022/02/24/markt-groesser-als-gedacht-rund-190-000-stecker-solar-geraete-bereits-installiert/)